Wahlrecht
Das Heil der Demokratien, von welchem Typus und Rang sie immer seien, hängt von einer geringfügigen technischen Einzelheit ab:
vom Wahlrecht, - Alles andere ist sekundär.
(Jose Ortega y Gasset, span. Kulturphilosoph)
gefunden auf der Seite Wahlrecht,
die stets die aktuellsten Umfrageergebnisse für Bund und Land zeigt.
Nach dem GG Art 20.2 geht alle Staatsgewalt vom Volk aus.
Und die Parteien wirken dabei nur mit (GG Art. 21.1),
daß diese bei der Meinungsbildung dominieren, ist also schon sehr bedenklich und eigentlich mit dem GG nicht mehr vereinbar.
Nach Art. 28 muß in den Ländern, Kreisen und Gemeinden das Volk eine Vertretung haben,
die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist
GG Art. 38 sagt weiter über das Wahlrecht aus;
(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in
• allgemeiner,
• unmittelbarer,
• freier,
• gleicher und
• geheimer Wahl gewählt.
Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und
nur ihrem Gewissen [und einem Fraktionszwang!?] unterworfen.
(2) Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist,
wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.
(3) Das Nähere bestimmt ein Bundesgesetz, das BundeswahlGesetz, abgekürzt BWahlG oder BWG
auch dort liegt schon ein Hase im Pfeffer:
Der grundsätzliche Mangel (1):
Sie mögen Vertreter des Volkes genannt werden.
Finanziell abhängig sind sie jedoch von ihrer Partei, welche sie auf ihre Listen setzt.
Wer die Parteilinie nicht vertritt, kommt nicht auf die Partei-Liste.
Sein Gewissen kann er dann gleich mitnehmen!
Der Bundestag besteht überwiegend aus (Volks?) Vertretern die auf Parteilisten stehen
299 Wahlkreise stellen je eine direkt gewählte Nase. 738 - 299 =
439 MdB rutschten über die Parteilisten (eine je Bundesland und Partei!) rein.
Mangel Nr 2:
Bei einer lesbischen oder homo-Partnerschaft sind also alle Partner wahlberechtigt, 100%.
In einer "normalen Familie" aber die Kinder - trotz allgemeinen Wahlrechts - nicht.
Also max 66% oder nur 50 % oder nur 40 %. So sieht das allgemeine Wahlrecht aus.
Hier wiederspricht sich das GG,
denn Ehe und Familie genießen ja angeblich besonderen Schutz (Art 6 GG).
Kann man den Eltern nicht das Stimmrecht der Kinder übertragen ?
Mangel Nr 3:
Ein wesentliches Manko unserer Demokratie ist die Bezahlung falls man gewählt wird..
Diese ist so hoch, daß es für Menschen mit der singulären Begabung zu reden
- aber nichts zu können - ein sehr starker Anreiz ist, so einen Posten anzustreben.
Also einfach in irgendeiner Partei das dort übliche abzusondern.
Und schon hat man über 15 T€ monatlich plus Altersversorgung plus Privilegien.
Auch wenn man ansonsten ein beruflicher Totalversager ist.
Viel besser wäre es, wenn man als Volksvertreter sein letztes Gehalt weiter bekommt,
maximal jedoch nur die jetzt geltende Entlohnung
und - falls man weiterhin (Neben) Einkünfte hat -, diese voll angerechnet werden.
So würden die Bürger viel sparen UND sich im Parlament berufliche Totalversager ersparen.
Das Abgeordnetenmandat sollte im Idealfall ein Ehrenamt sein.
Mangel Nr 4:
Es gibt keine bundesweite Volksabstimmungen. Die waren ursprünglich vorgesehen,
Aber Adenauer/CDU sprach sich dagegen aus.
Er argumentierte: "das Volk, der Bürger ist zu emotional" Das mag sein, aber das ist nicht Alles
(und Adenauer wusste es!), denn Abgeordnete sind auch Bürger, nur emotional und bestechlich..
Emotionales Verhalten kann man nie ausschliessen - insbesondere nicht bei
heutigen Meinungslenkungs- und Zweck-Lügen-Durchsetzungs-techniken.
Lobbyismus ist und war immer schon ein grosses Problem!
Es war ganz einfach so: Adenauer/CDU wollte seine Macht mit niemanden teilen.
Deshalb sagte er nur die halbe Wahrheit, was auch eine ganze Lüge ist!
Noch wichtiger in einer echten Demokratie sind allerdings Abwahlen !
Denn alle 4 Jahre nur 1 mal bellen zu dürfen, genügt nicht.
Es genügt nicht, weil das Land sonst Gefahr läuft, zu lange von Kriminellen regiert zu werden.
Ein Beispiel brachte ich hier.
Mangel Nr 5:
Das Wahlrecht gilt für Jeden. und nach dem BGB ist ein Handeln "ein Tun oder Unterlassen".
Da soll man auch die Stimmen der Nichtwähler berücksichtigen!
Auch das Nichtwählen ist eine Willesäußerung. Also
100 % Wahlbeteiligung : es werden 100 % der Parlamentsitze belegt
80 % Wahlbeteiligung : es werden 80 % der Parlamentsitze belegt
60 % Wahlbeteiligung : es werden 60 % der Parlamentsitze belegt usw.
Ich empfinde es als nicht richtig, die Stimmen der Nichtwähler zu ignorieren.
Mit Direktwahl-Kandidaten kann man so nicht verfahren,
aber mit Kandidaten von Parteilisten schon!
Es ist onhehin fraglich, ob Listenplätze unmittelbar - wie gefordert - gewählt werden!
Mangel Nr 6:
Koalitionen sind eine absolute Verfälschung des Wählerwillens.
Es werden für den Wähler geheime Verhandlungen geführt.
Und der Bürger darf über das Ergebnis nicht abstimmen.
Hitler wie Merkel kamen nur durch Koalitionen an die Macht.
Zumindest Dänemark(DK) lernte aus der Geschichte:
Koalitionen sind in DK verboten.
Und mit Minderheitsregierungen machte man dort gute Erfahrungen!
Mangel Nr 7:
Die Abgeordneten sollen unmittelbar gewählt werden.
Der größere Teil der Abgeordneten ist aber gar nicht "unmittelbar" gewählt,
sondern nur über Parteilisten in den Bundestag gekommen!
Diese werden auf den Wahlzetteln höchstens rudimentär mit den Plätzen 1 bis 3 genannt.
Unmittelbar werden nur Direktkandidaten gewählt. Davon gibt es 299. Einer je Wahlkreis.
Die über 400 weiteren MdB rutschten rein ohne unmittelbare Wahl!
Mangel Nr 8:
Ein weiterer Mangel des GG ist: es kennt keine konkreten Sanktionen.
Solche können natürlich auch in untergeordnete Gesetze fließen.
Ein Beispiel wäre der §38 des DRiG (deutsches Richtergesetz).
Dessen Anwendung läuft in der Praxis nur daneben, weil Richter über Kollegen "entscheiden",
in der Praxis also alles kathegorisch ablehnen. Beispiel hier.
Infofern sollte es bereits in der Verfassung / dem GG, Schutzbalken geben.
Vielleicht so: Wer Gesetzen zustimmt, die gegen das GG verstoßen, verliert
das aktive Wahlrecht bei der nächsten Wahl, bei Wiederholung sein Mandat sofort (oder rückwirkend).
Außerdem sollten Streitigkeiten über Grundrechte gerichtskostenfrei und mit
Priorität geklärt werden. Ein weiterer Vorschlag:
Auch darf das BVerfG weiterhin jede Eingabe - wie jetzt schon - ablehnen.
Aber - und das wäre neu - nur mit Begründung uns verantwortlichen Unterschriften.
Nun gibt es -zig Details zu Wahlen:
• über Voraussetzungen beim aktiven und passiven Wahlrecht,
• über Fristen & Termine
• Einsprüche gegen das Wahlregister,
• wer darf NICHT wählen, jeweils unterschiedlich bei Bund und in den Ländern,
• wann gilt die 5 %-Klausel nicht?
- Die 5%-Klausel gilt nicht für Kandidaten auf Parteilisten!
- Ein Grund weshalb der Bundestag so aufgebläht ist.
- Ein Grund weshalb viele von einer Partei-Diktatur sprechen.
- Ein Grund weshalb man Parteilisten nur ausnahmsweise ankreuzen soll!.
- So kommen Kandidaten die nur weniger als 5 % der Bürger vertreten ins Parlament/an Geld!
- Beispiele: (aktualisiert für MdB ab 2021)
hier 3,4 % und
hier 3,0 % und
hier 2,2 % . . . ⇐ ein Rekord: mit weniger Stimmen schaffte es niemand!
Naja... abgesehen von den knapp 20 Nasen die sich in keinem Wahlkreis
zur Wahl stellten und nur über die Landesliste ins Parlament rutschten!
Da findet man alle Parteien vertreten!
• was hat es mit der 0,5%-Klausel auf sich, (nämlich Wahlkampfkostenerstattung).
Es gibt viele Möglichkeiten wie man es besser (auch: noch schlechter!) machen könnte ... u.v.a.m.
Ich möchte das Rad nicht neu erfinden,
für alle diese Fragen empfehle ich diese Webseite: Wahlrecht.de
Sie ist eine Fundgrube über alles zum Wahlrecht!
Mit Links zu den Gesetzestexten. in Bund und allen Bundesländern.
Dort findet man auch die stets aktuelle Sonntagsfrage der großen Meinungsforschungsinstitute.
auch alle Meinungsumfragen auf Länderebene und extrem aktuell!
Demnächst aktuell: ...
Sachsen(Wahl: 1.09.2024)
Thüringen(Wahl: 1.09.2024)
Brandenburg(Wahl: 22.09.2024) und
Hamburg(Wahl: 2.03.2025) und
Bundestag(Wahl: 28.09.2025) und