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Frage Nr 14
Kurz: | GG schützen | Sachgebiet: Allgemein | Bereich: Deutschland |
Frage: | Sollen Streitigkeiten um GG-lich garantierte Freiheitsrechte gerichtskostenfrei und mit Priorität erfolgen? |
Grund: | Derzeit sind nur Streitigkeiten beim Sozialgerichten (Gerichts-) kostenfrei. Die Achtung des Grundgesetzes - was Verfassungsrang hat, - erscheint zumindest mir wichtiger. |
Bem.: | Im GG - unserer Ersatzverfassung - steht das Wort "sozial" gleich im ersten Artikel, insgesamt 12 mal drin. Gerichtsverfahren vor den Sozialgerichten sind (deshalb?) gerichtskostenfrei. Es gibt aber noch etwas was in unserem Staat wichtiger ist wie der soziale Aspekt. Was soll das sein ? Nun: das GG selber ! Insofern müssen auch Gerichtsverfahren die Verstöße gegen das GG behandeln, frei von Gerichtsgebühren sein ! Wegen der außerordentlichen Wichtigkeit unserer Verfassung sollte man sogar noch weiter gehen: - So sollten Richter die solche Themen behandeln, bevorzugt befördert werden. - So dürfen solche Verfahren nicht vom BVerfG grundlos abgelehnt werden - was zur Zeit leider der Regelfall ist ! - So sollten solche Verfahren mit Priorität erledigt werden ! Falls Ihnen Rechtstaatlichkeit wichtig erscheint, es hier aber noch nicht möglich ist die Kanditateneinstellung dazu hier anzugeben, erkundigen Sie sich mal nach der Meinung der Kandidaten in Ihrem Wahlkreises und vergleichen sie die Antworten mit den bisherigen Taten! ps - es gibt nicht nur den Fall Gustl Mollath, Georg Thiel, Michael Ballweg ... und natürlich die Ignoranz gegenüber dem Art 5.1 GG ! |
Eingabe: | 09.04.2021 - 22:02 | von: |
Spannend wird es natürlich erst, wenn Meinungen von Besuchern mit denen von Kandidaten und Angeordneten verglichen werden können. Also bald. Heute ist der 20.2.2021. |