Hallo Gast

Verbesserungsfähige Gesetze

Es ist leider so, das ich diesen Text von langer Zeit schrieb, die letzte Überarbeitung war am 13.4.2020. Inzwischen verschlimmerten sich die politischen Zustände gewaltig. Wer Tichy, Reitschuster oder eine Auswahl der hier genannten Publikationen liest, der weiß es auch. Natürlich aktualisiere ich auch diese Seite so bald wie möglich. Aber zur Zeit arbeite ich an der Funktion dieser Webseite. Da gibt es leider große Mängel:
die Useranmeldung klappt nicht, ist zumindest abschreckend und muss dringend benutzerfreundlicher werden. Ein Problem löste ich gerade: das Lesen aus einer Datenbank. Dieser Stein ist also zur Seite gerollt (und offenbarte einen strunzdummen Programmierfehler von mir). Nun kommt das Schreiben in diese Datenbank Ich habe da eine wirksame Hilfe, Nachhilfe.
Dann müssen die Serviceprogramme überarbeitet/erstellt werden.
Es wird, dauert leider noch. Heute ist der 2. 5. 2023. In diesem Haufen von geistigen Kompost muß noch Vieles ergänzt und geordnet werden.

Bitte schreiben Sie mir weitere Mängel und Schwachpunkte
die der Gesetzgeber verbessern kann und was Sie für besonders dringlich und wichtig halten!

Zuerst mal: Ein Gesetz das natürlich auch verbessert werden kann,
- mit welchem Gedankengut steht weiter unten -
aber wo es sehr viel wichtiger ist, es auch anzuwenden, ist das Grundgesetz (GG).
Es hat Verfassungsrang und steht über Bundesgesetzen.

Gesetze sind nichtig, wenn sie die im GG genannten Grundrechte nicht einhalten.
Alle Richter haben angeblich geschworen dieses einzuhalten. (siehe § 38 DRiG )
Wer das GG beruflich mißachtet, sollte aus dem Amt entfernt werden und
ist ein Fall für den Verfassungsschutz.

Mängel der Rechtsprechung sind nicht neu.
So lies Friedrich der Große im Fall "Müller Arnold" gleich drei Richter verhaften.
Eine Maßnahme die historisch eine Ausnahme darstellt.
Ähnliche Ungerechtigkeiten kamen aber zu allen Zeiten.
Woher kommen sonst solche Sprüche im Volksmund wie:

Die Rechtsprechung ist die Hure der Mächtigen

oder - abgeblich frei nach Karl Marx -

Das herrschende Recht ist immer
das Recht der Herrschenden.


Erstrebenswert ist so ein Zustand nicht und, weil dauernd behauptet wird
"Deutschland ist ein Rechtsstaat" sollte das auch wahr werden.
Deshalb gibt seit der Zeit nach dem 2. Weltkrieg in Deutschland
als Verfassungsersatz das Grundgesetz (GG).

Das GG hat viele Artikel, das Wesentliche sind jedoch die Grundrechte.
Diese werden alle vor dem Artikel 19 genannt. Soviel ist also gar nicht zu lesen!


Art 19
(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt
werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten.
Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.



Es wird viel palavert und rumgeeiert was denn nun an welchem Wesensgehalt verhandelbar sei.
Erfreulicher Weise steht außerdem noch die wohl eindeutige Formulierung dabei:
… es darf in keinem Fall auch nur angetastet werden!
Wo das nicht eingehalten wird?


• Beispiel 1:
Die aktuellen Ermächtigungsgesetze für den Bankkaufmann Spahn/CDU, der derzeit Gesundheitsminister ist.
Sie betreffen u.a. die Versammlungsfreiheit und die Freizügigkeit.
Schlimm wenn diese eingeschränkt werden ohne daß der Gesetzgeber den letzten Satz in Art. 19.1 berücksichtigt.
Hat der Rechtsausschuß solange Jura studiert, daß er dabei das Lesen verlernte?
Eine Einschränkung wegen Seuchengefahr ist verständlich. Aber nur im erforderlichen Ausmaß!
Ist eine Grippeform mit einer Nichtmortalität von ca. 99,5 % überhaupt eine "Seuche" ?
(In der Grippesaison 2017/2018 gab es in D viel mehr Grippetote,
- aber damals kümmerte sich kein Politiker darum. Warum? Ach ja:
Es wurde Klimasuppe aus Schneebällen und Suppensteinen gekocht.
Und mit der CO2-Steuer "monetarisiert", wer bezahlt das letztlich?
)

• Beispiel 2:
das gesamte Gesetzesgestrüpp zur Finanzierung des Öffentlichen rechtlichen Rundfunks
Auch hier gilt die Unantastbarkeit des Grundrechts "ungehindert" im Art. 5.1 GG.

• … und sicher in vielen anderen Gesetzen, wie solche zur Bürgerüberwachung.

Schlimm, wenn die Grundlagen unseres Staates so mit Füßen getreten werden.
Noch dazu: vorsätzlich von den Mainstreammedien ARD & ZDF & Deutschlandfunk.
Ein Bundespräsident sagte mal:
Ich kann nicht immer mit dem GG unter dem Arm rumlaufen.
Richtig, soll er auch nicht.
Aber alle Grundrechte der Bürger muss er auswendig wissen und beachten!

Gesetze zu folgenden Themen müssen verbessert werden:
.. ja ich weiß, dann gibt es (nur angeblich) weniger Steuereinnahmen, aber man kann ja auch gleichzeitig für einen lebenswerteren Staat sorgen!
In der Praxis werden dadurch die Steuereinnahmen sehr bald und sehr stark steigen,
weil das Leben jedes Einzelnen in Deutschland dadurch sehr viel attraktiver wird!
Er behält auch viel mehr im eignen Geldbeutel, was immer er damit macht.

All das lässt sich sehr schnell realisieren, - wenn man will!
Vielleicht wird aber nicht alles von jedem für gleich wichtig gehalten.
Bitte emailen Sie mir, was Ihnen wichtig oder unwichtig ist oder was fehlt!

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